Überstundenvergütungsprozess: das sagt das BAG
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Bisher mussten geleistete Überstunden dargelegt und vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt werden. Mit Spannung wurde erwartet, ob das BAG aufgrund des EuGH Urteils zum Zeiterfassungssystem die bisherige jahrelange Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast von Überstunden ändert. Die enttäuschende Antwort: leider nein! Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Ansgar Dittmar kommentieren das BAG Urteil. Themen in der heutigen Folge: BAG Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21 zum EuGH Urteil vom 15.05.2019 – C55/18 Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und vergütungspflichtiger Arbeitszeit Darlegungs- und Beweislast liegt weiterhin beim Arbeitnehmer Achtung bei Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag Mitbestimmung des Betriebsrates bei Überstunden Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164