Teure Reisen, Dienstwagen, Champagner in rauen Mengen – welche Benefits darf ein Betriebsratsvorsitzender beanspruchen?

Betriebsrat heute – der Podcast der W.A.F. - Ein Podcast von W.A.F. Institut - Aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare für Betriebsrat, JAV und SBV

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Ein Betriebsratsvorsitzender klagt gegen einen Arbeitgeber, weil er ihm den Dienstwagen abnimmt. Wie das Gericht entschieden hat und wie insgesamt Vergünstigungen für Betriebsräte von Gerichten gesehen werden, erläutern die Rechtsanwälte Niklas Pastille und Ansgar Dittmar in diesem Podcast. Themen in der heutigen Folge: Kläger ist BR-Vorsitzender seit 1996. Erst voll freigestellt, dann nach § 37 Abs. 2 BetrVG. Alles, was zu der Bewältigung seiner ehrenamtlichen Aufgaben als Betriebsrat notwendig ist kann der Br fordern Alles was dem persönlichen Vorteil, aber nicht der BR-Arbeit zugute kommt, steht dem BR nicht zu. Das ist ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, wenn er nicht zu dem Kreis der Berechtigten gehört, das gilt für teure Reisen und für Champagner in rauen Mengen. All das fällt unter das Begünstigungsverbot des § 78 BetrVG. Seminarempfehlung aus dem Podcast:Webinar Betriebsverfassungsrecht 1: https://www.waf-seminar.de/on163