SBV: Stellvertreter herangezogen? So beenden Sie’s!
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Ab 101 schwerbehinderte Beschäftigten im Betrieb kann das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung von der Vertrauensperson zu einzelnen Aufgaben „herangezogen“ werden (§ 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Kann diese in der Praxis für die SBV wichtige Entscheidung auch wieder „kassiert“ werden? Die Rechtsanwälte Niklas Pastille und Fabian Baumgartner klären es. Themen in der heutigen Folge: Das ist die „Heranziehung“ (§ 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX) Wie die Heranziehung wieder beendet werden kann Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar: Schwerbehindertenvertretung Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br221