Probearbeiten – was muss ich beachten und was ist erlaubt?

Probearbeiten, auch bekannt als Praktikum, ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich gegenseitig kennenzulernen, bevor eine feste Anstellung angeboten wird. Es ist wichtig zu beachten, dass Probearbeiten in der Regel eine unbezahlte Tätigkeit ist, die vom potenziellen Arbeitnehmer ausgeführt wird. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten, wenn ein potentieller Bewerber für einen Arbeitsplatz für einen oder mehrere Tage Probe arbeitet. Was dabei zu beachten ist, auch vom Betriebsrat, erläutern Rechtsanwältin Maja Lukac und Rechtsanwalt Ansgar Dittmar in diesem Podcast. Themen in der heutigen Folge: Alle sprechen von Probearbeit: Der Jurist spricht von dem Einfühlungsverhältnis Was ist bei Arbeit zur Probe zu beachten und vor allem – was müssen Betriebsräte beachten? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164

Om Podcasten

„Betriebsrat heute“ richtet sich speziell an Betriebsrat, JAV und SBV. Unsere zahlreichen Expertinnen und Experten diskutieren Woche für Woche unterhaltsam und praxisnah über aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare. In lockeren und nicht immer ganz ernsten Gesprächen erfahrt Ihr, wie Ihr als Interessenvertretung Eure Aufgaben und Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Büroalltag wahrnehmen und durchsetzen könnt. Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen oder auch spannende Themen aus dem Arbeitsrecht wie Kündigung, Urlaub, Abfindung, Arbeits- und Aufhebungsverträge: Mit unseren leicht verständlichen Tipps und schlauen Strategien können Betriebsrat, JAV und SBV bei Arbeitgeber und Belegschaft jederzeit punkten. Hört doch jetzt gleich rein, beim Podcast der W.A.F.!