Neues im EFZG-Auswirkungen durch die elektronische AU (eAU)?

Bislang galt, was jeder weiß: Spätestens am vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit bedarf es der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber in Papierform. Diese physische Vorlagepflicht soll nun – jedenfalls zum Teil – zum 1. Januar 2023 abgeschafft und durch eine „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ ersetzt werden. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Sebastian Böhm gehen in diesem Podcast auf die Auswirkungen der elektronischen AU genauer ein. Themen in der heutigen Folge: I) Bisheriges Vorgehen AN muss AG die Arbeitsunfähigkeit und voraussichtlich Dauer unverzüglich mitteilen AU wird in Papierform von Arzt ausgestellt und an AN übergeben (gelbe Schein) AN ist für die Übermittlung verantwortlich: Muss die Bescheinigung sowohl AG als auch KK vorlegen II)Neues Vorgehen AN erhält von Arztpraxis einen Ausdruck („Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" in Papierform). Dieser ist nur für ihn (NEU). Nur noch auf Wunsch des AN wird ausgedruckte AU-Bescheinigung für AG ausgestellt Am selben Tag Übermittlung der AU von Arzt an KK in elektronischer Form Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129

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Der Betriebsrats-Arbeit leicht gemacht Podcast richtet sich an alle Betriebsräte, die bessere Betriebsrats-Arbeit leisten wollen. Mit unserem Podcast möchten wir Ihnen helfen, Ihren Arbeitsalltag als Betriebsrat erfolgreich zu gestalten um Ihrer Belegschaft ein optimales Betriebsklima zu bieten. Sie erhalten von uns wertvolle Tipps und Strategien aus der Praxis, die Sie sofort anwenden können.