Kann Urlaub zwischen Arbeitnehmern verschenkt werden? | BetriebsratHEUTE

Betriebsrat heute – der Podcast der W.A.F. - Ein Podcast von W.A.F. Institut - Aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare für Betriebsrat, JAV und SBV - Montags

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Gerade in Corona-Zeiten ergibt sich oft die Situation, dass Arbeitnehmer mit betreuungspflichtigen Kindern z.B. wegen der Kita- oder Schulschließungen keine Resturlaubs- bzw. Überstundensalden mehr haben, um bei erneuten Schließungen die Kinder betreuen zu können. Daher kommen manche Arbeitnehmer auf die Idee, Teile ihres Urlaubs aus sozialer Sicht, diesen Arbeitnehmern zu schenken. Doch können Urlaubs- bzw. Überstundenansprüche zwischen Arbeitnehmern einfach verschenkt werden? Themen in der heutigen Folge: Gesetz in Frankreich Rechtsgrundlage in Deutschland Unterschied zwischen gesetzlichen Mindesturlaub und Überstunden Weitere Informationen zum Thema: Corona und Urlaub aktuell →https://www.betriebsrat.com/wissen/coronavirus/corona-und-urlaub