Hinweisgeberschutz: Dürfen Hinweisgeber „irren“?

Dem einen ein Held, dem anderen ein Halunke: Wer als Hinweisgeber im Betrieb tatsächliche oder vermeintliche Missstände aufdeckt wird seit jeher zugleich geliebt und gehasst. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz will der Gesetzgeber die bislang als prekär empfundene Rechtsposition der Hinweisgeber einerseits stärken. Andererseits soll das Gesetz zu Unrecht beschuldigte Arbeitgeber schützen und jedenfalls klare Meldewege für etwaige Hinweise definieren. Beides seien ehrenwerte Ziele, finden die Rechtsanwälte Dr. Matthias Ferstl aus Starnberg und Niklas Pastille aus Berlin. Aber werden diese Ziele erreicht? Folgen Sie unseren Rechtsanwälten, von denen beide bereits Hinweisgeber vertreten haben, auf ihrem juristischen Parforceritt durch die Einzelheiten und zu erwartenden Schwachstellen der neuen Rechtslage für Hinweisgeber. Themen in der heutigen Folge: Die Ausgangslage: Warum Hinweisgeber weiterhin gefährlich leben Im Einzelnen ungeklärt: Wie weit reicht ein etwaiges„Irrtumsrecht“ des Hinweisgebers? Mögliche Verschlechterungen durch das neue Hinweisgebergesetz? Seminarempfehlung aus dem Podcast:Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz: https://www.waf-seminar.de/on534

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Der Betriebsrats-Arbeit leicht gemacht Podcast richtet sich an alle Betriebsräte, die bessere Betriebsrats-Arbeit leisten wollen. Mit unserem Podcast möchten wir Ihnen helfen, Ihren Arbeitsalltag als Betriebsrat erfolgreich zu gestalten um Ihrer Belegschaft ein optimales Betriebsklima zu bieten. Sie erhalten von uns wertvolle Tipps und Strategien aus der Praxis, die Sie sofort anwenden können.