Freizeit bleibt Freizeit! SMS des Chefs muss außerhalb der Arbeitszeit nicht gelesen werden
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Im heutigen Fall hat der Chef kurzfristig Dienstplanänderungen vorgenommen und diese außerhalb der persönlichen Arbeitszeit einem Rettungssanitäter u.a. per SMS mitgeteilt. Zuvor hatte es der Chef auch schon telefonisch und per E-Mail versucht – vergeblich. Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit per SMS über eine Dienstplanänderung informiert, muss die SMS in der Freizeit nicht gelesen werden. So urteilte kürzlich das LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 27.09.2022, Az. 1 Sa 39öD/22). Sandra Becker und Rechtsanwalt Tobias Gerlach besprechen diese spannende Entscheidung. Themen in der heutigen Folge: Muss man in der Freizeit für den Chef erreichbar sein? Begehe ich eine Pflichtverletzung, wennn ich nicht erreichbar bin? Entscheidung des Arbeitsgericht Entscheidung des Landesgericht Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128