Flirtverbot und Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz

Wie weit dürfen Arbeitgeber und Betriebsräte ihre „Nase“ in persönliche Angelegenheiten der MitarbeiterInnen stecken? Kürzlich wurde eine Justizvollzugsbeamtin auf Probe entlassen, als dem Arbeitgeber bekannt wurde, dass sie eine Liebesbeziehung mit einem Strafgefangenen eingegangen war. Ein Anlass, sich darüber Gedanken zu machen, ob und inwieweit Arbeitgeber das Liebesleben ihrer MitarbeiterInnen durch Verbote einschränken dürfen, und welche Beteiligungsrechte des Betriebsrats hier in Frage kommen. Themen in der heutigen Folge: Aktueller Fall der heimlichen Liebe im Gefängnis Flirtverboten am Arbeitsplatz und ähnlichen Verhaltensregelungen Unterschied Privatsphäre des AN und Verhaltenspflichten im AV Umfang etwaiger Regelungsmöglichkeiten des AG Etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, inbs. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG –Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb Handlungsempfehlung an die Betriebsräte Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar BetriebsverfassungsrechtTeil 2: https://www.waf-seminar.de/br164

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„Betriebsrat heute“ richtet sich speziell an Betriebsrat, JAV und SBV. Unsere zahlreichen Expertinnen und Experten diskutieren Woche für Woche unterhaltsam und praxisnah über aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare. In lockeren und nicht immer ganz ernsten Gesprächen erfahrt Ihr, wie Ihr als Interessenvertretung Eure Aufgaben und Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Büroalltag wahrnehmen und durchsetzen könnt. Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen oder auch spannende Themen aus dem Arbeitsrecht wie Kündigung, Urlaub, Abfindung, Arbeits- und Aufhebungsverträge: Mit unseren leicht verständlichen Tipps und schlauen Strategien können Betriebsrat, JAV und SBV bei Arbeitgeber und Belegschaft jederzeit punkten. Hört doch jetzt gleich rein, beim Podcast der W.A.F.!