BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein?
Betriebsrat heute – der Podcast der W.A.F. - Ein Podcast von W.A.F. Institut - Aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare für Betriebsrat, JAV und SBV - Montags

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Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX) - so weit, so bekannt! Aber haben Sie Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch Platz nehmen dürfen? Und wissen Sie, welcher Beteiligter wann einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen mit Ihnen. Themen in der heutigen Folge: Der BEM-berechtigte Beschäftigte - die Zentralgestalt am BEM-Tisch Der Arbeitgeber und sein (ggf. externer) Vertreter - immer beteiligt Neu: Vertrauensperson eigener Art - ggf- beteiligt (Option) Betriebsrat. SBV - beteiligt nach dem Opt-out-Modell Führungskraft im BEM - ggf. beteililgt (Option) Betriebsarzt - ggf. beteiligt (Option) Weiter intere udn externe Ämter, Stellen und Personen - ggf. zu beteiligen (Pflicht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen) Zusammengefasst (BEM-Compliance): Darauf müssten SIE achten! Empfehlung aus dem Podcast: BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260