Ep. 64 - Inwieweit dürfen Pflegeheime Sicherheiten verlangen?

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

Kategorien:

Oft möchten Pflegeeinrichtungen Sicherheiten gestellt bekommen, durch den Pflegegast selbst, aber auch gerne durch die Angehörigen oder Dritte. Dabei ist es tatsächlich nur sehr eingeschränkt zulässig, derartige Sicherheiten zu verlangen. Inwieweit Sicherheiten verlangt werden dürfen, ist durch § 14 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. In einer Entscheidung vom 21.5.2015, Az.: III ZR 263/14, hatte der BGH über eine als "Beitrittserklärung" deklarierte Sicherheitsleistung durch einen Dritten zu befinden. Der Betreiber eines Seniorenheimes hatte eine solche, allumfassende Erklärung von den Angehörigen von Pflegegästen gefordert. Der BGH formuliert es anders, jedoch mit gleichem Ergebnis: "eine Schweinerei".