Ep. 62 - Die Vertretung im Erbscheinsverfahren
Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Im Erbscheinsverfahren kann man sich vertreten lassen, und zwar auch bei der Antragstellung. Problematisch ist es aber, dass der Antragsteller bzw. dessen Vertreter regelmäßig eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Damit versichert der Betreffende, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. In dieser Folge beschäftige ich mich damit, ob und wie man auch als Bevollmächtigter oder Betreuer bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vertreten werden kann. Ich nehme Bezug auf eine Entscheidung des OLG Celle vom 20.6.2018, Az.: 6 W 78/18.