Ep. 42 - Die Vor- und Nacherbschaft

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Mit einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser seine Rechtsnachfolge über mehrere Generationen regeln. Er kann anordnen, dass nach dem eigenen Ableben eine bestimmte Person zunächst Erbe werde soll (Vorerbe) und nach dem Ableben des Betreffenden eine andere bereits bestimmte Person das Erbe erlangen soll (Nacherbe). Dabei ist es wichtig, klarzustellen, ob der Vorerbe den gesetzlichen Beschränkungen unterliegen oder von ihnen befreit sein soll. Die Entscheidung des OLG München, auf die ich mich in dieser Folge beziehe, datiert vom 9.1.2019, Az.: 31 Wx 39/18.