Ep. 38 - Darf ein Nachlasspfleger ein Depot auflösen?

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Eine Frau verstirbt. Ihre Erben sind unbekannt. Das Nachlassgericht ordnet zur Sicherung des Nachlasses Nachlasspflegschaft an. Ein Depot ist Bestandteil des Nachlasses. Das erscheint dem Nachlasspfleger zu unsicher und er würde es gerne auflösen. Zu diesem Zweck beantragt er die gerichtliche Ermächtigung, dies tun zu dürfen. Doch das Gericht ist damit nicht einverstanden. Zu Recht.  Entschieden vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf durch Beschluss vom 21.2.2019, Az: 3 Wx 8/19