Ep. 36 - Die Erbengemeinschaft und ihre Auseinandersetzung

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Immer wenn mehrere Personen nach einem eingetretenen Todesfall Erben werden, entsteht automatisch, ob man will oder nicht, eine Erbengemeinschaft. Diese gilt es, aufzulösen, was mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Alle Nachlassgegenstände unterliegen der gemeinschaftlichen Verwaltung durch die Miterben; keiner darf ohne den anderen handeln. -Ausnahmen bestätigen die Regel. Hier gebe ich Dir einen ersten, groben Überblick über die Themen, die bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft anstehen und welche Grundgedanken zu beachten sind.