Ep. 35 - Das Familienheim
Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Ich bleibe beim Thema Erbschaftsteuer. Das "Familienheim" -dieser liebevolle Begriff aus dem Erbschaftsteuerrecht- meint das Haus oder die Wohnung des Erblassers bzw. Schenkers. Wenn der Ehegatte oder ein Kind (bei bis zu 200 qm Wohnfläche) über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg nach dem Erbfall oder einer schenkweisen Übertragung dort weiterhin wohnt, bleibt es steuerbefreit. Doch eine Tücke kann in den Flurnummern des Grundstücks liegen.