Ep. 33 - Rechnungslegungspflichten eines Bevollmächtigten

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Wer eine Vollmacht erhalten hat, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Vollmachtgeber (oder später seinen Erben) Rechnung zu legen, was er mit der Vollmacht gemacht hat. Er muss vor allem zusammenstellen, welche Ausgaben er getätigt hat und diese auch belegen können. Nur in wenigen Ausnahmefällen muss der Bevollmächtigte nicht Rechnung legen. In dieser Folge zeige ich auf, wann der Bevollmächtigte nicht Rechnung legen muss, wie sich die Rechtsprechung hierzu entwickelt hat und wer in diesem Bereich was beweisen muss.