Ep. 32 - Der Vertrag mit dem Bevollmächtigten

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Vollmachtgeber und Bevollmächtigter können ihr Verhältnis außerhalb der Vollmacht in einem gesonderten Vertrag regeln und sollten davon Gebrauch machen. Dieser Vertrag wird auch als "Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem" bezeichnet. Regeln kann man alles, was man möchte. Typische Themen sind ein etwa geschuldeter Aufwendungs- oder Auslagenersatz oder der Umfang der Rechnungslegungspflicht. Wie weit muss der Bevollmächtigte über seine Geschäfte Auskunft geben können? Über alles oder nur ab einer bestimmten Summe? Sind mehrere Bevollmächtigte vorhanden?  Wenn ja, wer soll für was verantwortlich sein?