Ep. 31 - Die 10-Jahres-Frist
Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Wer sich mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen befasst, kommt sehr schnell auch zum Thema Pflichtteilsergänzung, d. h. der wertmäßigen Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten an lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers. Regelmäßig wird eine Rolle spielen, ob die betreffende Schenkung innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vor dem Erbfall getätigt wurde oder schon vorher. Sind die 10 Jahre vorbei, kann normalerweise kein Anspruch mehr geltend gemacht werden. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Höre selbst!