Ep. 28 - "Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge"

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Häufig werden Vermögenswerte "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" lebzeitig übertragen. Doch was meint dieser Begriff? Kann man sich auf eine bestimmte rechtliche Einordnung verlassen? Leider nein. Aber höre selbst... -Und stelle sicher, dass Du ein Auslegungsproblem nicht hast, falls Dir Vermögen lebzeitig übertragen wird oder Du selbst Vermögen weitergeben möchtest. Wenn Du das Urteil des BGH, auf das ich mich beziehe, nachlesen möchtest, weil Du ein persönliches Interesse daran hast, findest Du es im Internet frei verfügbar unter dem gerichtlichen Aktenzeichen IV ZR 91/09. Es datiert vom 27.01.2010.