Ep. 125 - Den Pflichtteil gegen sich selbst geltend machen

Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Wie verrückt muss man sein, um einen Pflichtteilsanspruch gegen sich selbst geltend zu machen? -Gar nicht! Als Instrument zur Minderung der Erbschaftsteuerbelastung kann das sehr sinnvoll und auch wirksam sein. Dass aber auch dieser Gestaltung Grenzen gesetzt sind, zeigt ein Urteil des BFH vom 5.2.2020, Az: II R 17/16.  _________________________________________________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an [email protected].