Ep. 100 - Vertragsstrafe im Erbvertrag
Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - Ein Podcast von Leonie Lehrmann

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Hier geht es um eine spezielle Möglichkeit, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem erstversterbenden Ehepartner zu vermeiden. Das Thema "Pflichtteilsreduzierung" oder gar "Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen" ist ein Dauerbrenner und wird in der einfachsten Variante meist duch eine Pflichtteilsstrafklausel gelöst. Wer ein bisschen kreativer werden möchte und eine entsprechende Nachlasszusammensetzung aufweist, der kann sich durch die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts in Verbindung mit einer Vertragsstrafe behelfen, wenn der grundsätzliche Wille dahin geht, dass das gemeinsame Kind bzw. die Kinder nach dem längerlebenden Ehepartner auf jeden Fall Erbe werden soll. Wie man das realisieren kann und was man dabei beachten sollte, erfährst Du in dieser Episode, die einem Urteil des OLG Saarbrücken vom 14.08.2019, Az.: 5 U 87/ 18 folgt. Für Fragen, Anregungen oder Kritik stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Schreib mir einfach an [email protected]. Weitere Informationen rund um das Thema Erbrecht findest Du auf meiner Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.