Gleichstellungsbeauftragte loben das Ende des Prostitutionsverbots

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Friseure, Tättowiererinnen, Masseure, Fitnesstrainerinnen - sie alle dürfen seit Monaten wieder arbeiten. Nur die Prostituierten - die nicht. Laut Corona-Schutzverordnung waren sexuelle Dienstleitungen verboten. Nun hat das Oberverwaltungsgericht dieses Verbot gekippt. Eine gute Nachricht, finden Elisabeth Wilfart und Bettina Mötting, die Gleichstellungsbeauftragten der Städte Düsseldorf und Köln. Ihre Auftrag ist unter anderem der Schutz von Frauen vor Diskriminierung und Benachteiligung. Doch die Landesregierung findet das Gerichtsurteil "ein ernsthaftes Problem".