Gericht bestätigt die Sperrstunde für NRW
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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden: Dass Gastronomien nur von 6 bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen, wenn die Corona-Zahlen hoch sind, ist rechtens. Wir sprechen über die Begründung - und die Auswirkungen auf Kneipen und Restaurants.