Das sind die neuen Corona-Beschlüsse für NRW
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Wenn sich jemand demnächst mit falschem Namen oder Kontaktdaten in eine Corona-Nachverfolgungsliste einträgt, wird ein Bußgeld fällig. Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 1. Oktober gilt. Außerdem haben Ministerpräsidenten und Kanzlerin neue Regeln für Veranstaltungen festgelegt: Steigen die Corona-Zahlen, sinken die Gästezahlen. Die Details hat Berlin-Korrespondent Jan Drebes.