Das Urteil im Rathenau-Prozess

Auf den Tag genau - Ein Podcast von Jan Fusek, Fabian Goppelsröder und Robert Sollich

Seit dem 3. Oktober 1922 war gegen 13 Beschuldigte wegen des Mordes an Außenminister Walther Rathenau vor dem neubegründeten Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik verhandelt worden, bereits am 14. Oktober ergingen in dem vielbeachteten Prozess die Urteile. Der Hauptangeklagte Ernst Werner Techow entging der Todesstrafe, weil er nur der Beihilfe, nicht aber der Mittäterschaft am Attentat überführt werden konnte. Die Strafen gegen neun weitere Angeklagte wurden allgemein als vergleichsweise, d.h. in Relation zu anderen Verfahren mit rechtsterroristischem Hintergrund, drastisch angesehen. Die heiß diskutierte Frage nach etwaigen Hintermännern, etwa aus den Kreisen der berüchtigten Organisation Consul, ließ das Gericht in seiner Urteilsbegründung jedoch offen. Weitere Details erfahren wir aus der Berliner Morgenpost vom 15. Oktober, und zwar von Paula Leu.