Folge 33 – Dieselskandal

Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem Dieselskandal. Es werden vertragliche Ansprüche gegen den Verkäufer und die letztlich vom BGH angenommenen Ansprüche gegen den Hersteller aus § 826 BGB betrachtet. Prozesstaktik, Reaktionen der Gerichte, rechtspolitische Folgen: * Warum VW sich doch nicht für verurteilt hält, LTO vom 11.10.2018, abgerufen am 04.07.2020 * Urteile “für die Papiertonne“, LTO vom 25.03.2019, abgerufen am 04.07.2020* Nur ein Hinweis oder schon ein Präjudiz?, LTO vom 22.02.2019, abgerufen am 04.07.2020* Klagen gegen VW abgewiesen, Volksstimme vom 09.08.2018, abgerufen am 04.07.2020* Was VW sich die Abwicklungshoheit kosten lässt, LTO vom 28.02.2020, abgerufen am 04.07.2020 Vertragliche Ansprüche gegen den Verkäufer: * BGH, Beschluss vom 08.01.2019, Az.: VIII ZR 225/17* § 434 BGB* § 439 BGB* § 440 BGB* OLG Hamm, Urteil vom 01.04.2020, Az.: 30 U 33/19 – Entbehrlichkeit der Nacherfüllung* OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.04.2020, Az.: 2 U 104/19 – Notwendigkeit der Fristsetzung zur Nacherüllung, Dauer der Nacherfüllung (der Link verweist leider nur auf die Pressemitteilung)* OLG Schleswig, Urteil vom 21.11.2019, Az.: 9 U 12/19 – Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug* OLG Frankfurt, Urteil vom 18.11.2019, Az.: 13 U 253/18 – Keine Rückabwicklung aufgrund Verfügbarkeit des Softwareupdates Deliktische Ansprüche gegen den Hersteller: * BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19* Thürginer OLG, Urteil vom 10.02.2020, Az.: 3 U 544/19 – Zeitpunkt der Beurteilung der S...

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.