Folge 31 – Rechtsmittelrecht Teil 1 (Berufung)

Die heutige Folge befasst sich mit dem Berufungsrecht der ZPO. Sie enthält Ausführungen über die Zulässigkeit, insbesondere die zu beachtenden Fristen und den notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründungsschrift. Hiernach werden die Begründetheitsprüfung und der Verfahrensgang dargestellt. Update: Durch einen Kommentar bei itunes wurde ich darauf hingewiesen, dass die Berufungsklausur für Zuhörer aus Baden-Württemberg eine hohe Examensrelevanz aufweisen soll. Begrüßung, Feedback, Aufbau der Folge: * Liste der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof Zulässigkeit der Berufung: * § 511 ZPO* § 517 ZPO (Berufungsfrist)* § 519 ZPO (Berufungsschrift)* § 520 ZPO (Berufungsbegründung)* § 522 Abs. 1 ZPO (Zulässigkeitsprüfung)* OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2019, Az.: 1 U 168/18, Rdn. 28 ff. (Anforderungen an eine Berufungsbegründung) Begründetheit der Berufung und Verfahrensgang: * § 513 ZPO (Berufungsgründe)* § 546 ZPO (Rechtsverletzung)* § 529 ZPO (Tatsachen)* § 521 ZPO (Berufungserwiderung)* § 522 Abs. 2 ZPO (Zurückweisungsbeschluss)* § 523 ZPO (Terminsbestimmung)* § 524 ZPO (Anschlussberufung)* § 530 ZPO (Verspätung)* § 531 ZPO (Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel)* § 533 ZPO (Sondervorschrift für Klageänderung, Aufrechnung und Widerklage)* § 534 ZPO (Verlust des Rügerechts)* § 536 ZPO (Zurückverweisung)* § 540 ZPO (Inhalt des Berufungsurteils)* § 544 Abs. 2 ZPO (Beschwerdewert für die Nichtzulassungsbeschwerde)*

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.