Folge 30 – Einführung in das Insolvenzrecht

Die heutige Folge enthält einen kurzen „Abriss“ über das Insolvenzrecht. In ihr beschreibe ich den groben Ablauf des Insolvenzverfahrens und die Bedeutungen dieses Verfahrens in der Praxis. Sie enthält außerdem eine kurze Einführung in das Recht der Insolvenzanfechtung. Weiterführende Lektüre: * Frau Rechtsreferendarin Dr. Anna K. Wilke LL.M. oec: Grundlagen des Insolvenzrechts, Skript zur Vorlesung, mit dem besten Dank für die Erlaubnis, das Skript hier zu veröffentlichen. Berufsmöglichkeiten im Insolvenzrecht: * § 2 InsVV (Regelsätze für die Vergütung des Insolvenzverwalters) Eröffnungsverfahren: * § 4 InsO (Verweis auf die ZPO)* § 5 InsO (Amtsermittlungsgrundsatz)* § 11 InsO (Zulässigkeit des Verfahrens)* § 13 InsO (Eröffnungsantrag)* § 16 InsO (Eröffnungsgrund)* § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit)* § 18 InsO (Drohende Zahlungsunfähigkeit)* § 19 InsO (Überschuldung)* § 21 InsO (Vorläufige Maßnahmen)* § 26 InsO (Abweisung mangels Masse)* § 27 InsO (Eröffnungsbeschluss) Insolvenzverfahren: Wirkung & Beteiligte: * § 35 InsO (Insolvenzmasse)* § 36 InsO (Unpfändbare Gegenstände)* § 38 InsO (Insolvenzgläubiger)* § 39 InsO (Nachrangige Insolvenzgläubiger)* § 47 InsO (Aussonderung)* § 48 InsO (Ersatzaussonderung)* §§ 49, 50, 51 InsO (Absonderung)*

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.