Folge 28 – Zustellungsrecht, Fristenberechnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

AG Zivilrecht - Ein Podcast von Christian Konert

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In der heutigen Folge beschäftigen wir uns auf vielfachen Hörerwunsch mit dem Dreiklang bestehend aus Zustellungsrecht, Fristenberechnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Nachtrag vom 29.05.2020: Nach Erscheinen der Folge ist mir noch eine interessante Entscheidung des BGH hinsichtlich des Wiedereinsetzungsrechts in die Hände gefallen. Sie behandelt zunächst die Zeitdauer, die ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für die Faxübertragung einplanen muss. Im Übrigen äußert sich der BGH in einem obiter dictum zu der Frage, ob das BeA eine gleichwertige Übertragungsmöglichkeit darstellt. Die Entscheidung ist nunmehr auch unter dem Kapitel „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ verlinkt. Begrüßung und allgemeines zum Zustellungsrecht: * § 191 ZPO (Zustellung im Parteibetrieb) Zustellungsrecht: * § 166 ZPO* § 167 ZPO* § 168 ZPO* § 170 ZPO* § 171 ZPO* § 172 ZPO* § 173 ZPO* § 174 ZPO* § 175 ZPO* § 176 ZPO* § 177 ZPO* § 178 ZPO* § 179 ZPO* § 180 ZPO* § 181 ZPO* § 182 ZPO* § 183 ZPO* § 184 ZPO* § 185 ZPO* § 188 ZPO* § 189 ZPO Fristenberechnung: * § 221 ZPO* § 222 ZPO*