Folge 27 – Vorläufiger Rechtsschutz (Arrest und Einstweilige Verfügung)

Bitte die Korrektur zu Beginn von Folge 29 beachten! Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem System des einstweiligen Rechtsschutzes in der ZPO. Insbesondere betrachten wir die Instrumente „Arrest“ und „Einstweilige Verfügung“ mit den sich stellenden Abgrenzungsproblematiken. Dinglicher Arrest: * § 916 ZPO* § 917 ZPO* § 919 ZPO* § 920 ZPO* § 923 ZPO* § 928 ZPO* § 294 ZPO Einstweilige Verfügung: * § 935 ZPO* § 936 ZPO* § 937 ZPO* § 938 ZPO* § 940 ZPO* § 941 ZPO* § 942 ZPO* § 943 ZPO* § 945 ZPO Verfahren: * § 922 ZPO* § 924 ZPO* § 926 ZPO Formalien: * Eingangssatz im Rubrum: „In dem Arrestverfahren“ oder „In dem einstweiligen Verfügungsverfahren“.* Parteibezeichnungen bei Beschlussentscheidung (egal ob Arrest oder Einstweilige Verfügung): Antragsteller / Antragsgegner* Parteibezeichnung bei Urteilsentscheidungen bei Einstweiliger Verfügung: Verfügungskläger / Verfügungsbeklagter* Parteibezeichnung bei Urteilsentscheidung bei Arrest: Arrestkläger / Arrestbeklagter* Rechtsmittel:* Bei ablehnendem Beschluss: Sofortige Beschwerde* Bei stattgebendem Beschluss: Widerspruch und / oder Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung* Bei Urteil: Berufung

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.