Folge 22 – Einführung in das Zwangsvollstreckungsrecht

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung: * § 704 ZPO (Vollstreckungstitel)* § 794 ZPO (Weitere Vollstreckungstitel)* § 724 ZPO (Vollstreckbare Ausfertigung)* § 725 ZPO (Vollstreckungsklausel)* § 750 ZPO (Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung) Vollstreckungsorgane und Vollstreckungsmaßnahmen: * § 802a ZPO (Gerichtsvollzieher)* § 764 ZPO (Vollstreckungsgericht)* § 828 ZPO (Zuständigkeit des Vollstreckungsgericht für Forderungspfändung)* § 867 ZPO (Zwangshypothek, Vollstreckungsorgan: Grundbuchamt)* § 887 ZPO (Vertetbare Handlungen, Vollstreckungsorgan: Prozessgericht)* § 888 ZPO (Unvertretbare Handlungen, Vollstreckungsorgan: Prozessgericht)

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.