Zinsen sind nicht gleich Zinsen

Wer freut sich nicht, wenn der Steuerbescheid eine Erstattung ausweist und das Finanzamt zusätzlich auch noch Erstattungszinsen auszahlt? Dass die Erstattungszinsen zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen, die der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen, ist zwar ärgerlich, aber angesichts der Steuererstattung verkraftbar. Manchmal jedoch muss der Steuerbescheid noch einmal geändert werden. Sei es, dass das Finanzamt oder der Steuerpflichtige einen Fehler gemacht haben oder dass bestimmte Einkünfte noch nicht feststanden und jetzt nachträglich im Bescheid berücksichtigt werden. Dann kann aus der Erstattung schnell eine Nachzahlung werden und auch die Zinsen werden neu berechnet, sodass Erstattungszinsen zurückgezahlt werden müssen. Inwieweit es sich dabei um negative Einkünfte aus Kapitalvermögen oder um steuerlich unbeachtliche Nachzahlungszinsen handelt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in seinem Urteil vom 1. August 2023 (VIII R 8/21) zu entscheiden.

Om Podcasten

Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf. Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue. Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.