Vorsicht bei Honorartätigkeiten im Pflegebereich
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags
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Pflegefachkräfte fehlen im ambulanten wie auch im stationären Bereich allerorts. Bei temporären Engpässen werden besonders gern Honorarkräfte eingesetzt, die meist zeitlich auf Tage oder wenige Wochen befristet tätig werden. Ihre Dienste werden individuell vereinbart und der Stundenlohn liegt in der Regel deutlich über dem Arbeitsentgelt einer vergleichbar eingesetzten angestellten Pflegefachkraft. Doch auch wenn die Pflegekräfte für verschiedene Auftraggeber und mit individuell vereinbarten Diensten tätig werden, sind sie nicht automatisch selbständig im Sinne des Sozialversicherungsrechts.