Voller Werbungskostenabzug auch bei lockdownbedingter Mietminderung möglich
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags
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Der Lockdown der Bundesregierung macht nicht nur Friseuren, Gastronomen, Hotels und dem Einzelhandel sehr zu schaffen, sondern auch privaten Mietern, die bereits ihren Job verloren haben. Aber auch für Vermieter von Gewerbeimmobilien, Eigentums- oder auch Ferienwohnungen geht es jetzt buchstäblich „ans Eingemachte“. Denn wenn gewerblichen Mietern das Wasser bis zum Hals steht, weil sie keine Einnahmen erzielen dürfen, dann können viele von ihnen auch die Miete nicht mehr oder zumindest nicht in der vereinbarten Höhe bezahlen. Da bleibt nur der Ausweg, mit dem Vermieter eine Mietstundung oder gar einen Mieterlass zu vereinbaren. Vermieter, die ihre Bestandsmieter schätzen, sind da oftmals sehr entgegenkommend, denn ein Spatz in der Hand ist meist besser als die Taube auf dem Dach.