Vertragsgestaltung

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags

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Werden einem Zahnarzt Praxisräume dauerhaft überlassen, handelt es sich in der Regel um eine umsatzsteuerfreie Vermietung. Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn Mobiliar mitvermietet wird. Anders kann es aussehen, wenn eine voll funktionsfähige Zahnarztpraxis vermietet wird. Hier ist die Überlassung des Praxisinventars keine bloße Nebenleistung. Die Vermietung der voll eingerichteten Praxis ist eine einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung – so das Finanzgericht München in einem aktuellen Urteil.