Notfallpraxis im privaten Haus ist kein häusliches Arbeitszimmer
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags
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So mancher Arzt hat sich im selbst genutzten Wohnhaus eine Notfallpraxis eingerichtet, um Patienten auch außerhalb der Praxis behandeln zu können. Eine solche Praxis ist mit den medizinisch unbedingt notwendigen Einrichtungsgegenständen und meist auch mit einem Schreibtisch ausgestattet. Die mit der Notfallpraxis verbundenen (angemessenen) Aufwendungen sind jedoch nur als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sich die Praxis von einem herkömmlichen häuslichen Arbeitszimmer unterscheidet.