Notarzttätigkeit im Rettungsdienst nicht immer beitragsfrei
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags
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Viele Notfallmediziner sind zusätzlich zu ihrer vertrags- oder privatärztlichen Tätigkeit nebenberuflich im Rettungsdienst tätig. Auch wenn die Notärzte bei ihren Einsätzen keinen Weisungen unterliegen, sie nicht unmittelbar in den Rettungsdienst oder einen Klinikbetrieb eingegliedert sind und sie auf Honorarbasis vergütet werden, wurde ihre Tätigkeit oftmals als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft. Eine gesetzliche Regelung sorgt seit 2017 für mehr Rechtssicherheit.