Nebenjob neben Kurzarbeitergeld
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags
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Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus ordnen viele Unternehmen Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter an. Zudem ist für Minijobber der Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen, weil Minijobs in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Für Arbeitnehmer bedeutet die Kurzarbeit massive finanzielle Einbußen, die sich viele auf Dauer nicht oder nur schwer leisten können. Auf der anderen Seite besteht aktuell ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Personal und Hilfskräften in systemrelevanten Bereichen wie dem Lebensmitteleinzelhandel, der Pflege und der Landwirtschaft. Für Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld bietet sich daher die Chance, dieses mittels Nebentätigkeit entsprechend aufzustocken.