Kleinunternehmergrenze wird angehoben

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags

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Immer öfter umfasst das Leistungsspektrum von (Zahn)Ärzten, Therapeuten und ambulanten Pflegediensten umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Umsatzsteuer fällt allerdings nur an, wenn die steuerpflichtigen Umsätze im Vorjahr mehr als 17.500 Euro betrugen oder im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 50.000 Euro betragen werden (Kleinunternehmerregelung). Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III wird die Kleinunternehmergrenze ab 2020 auf 22.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass Unternehmer im Jahr 2020 keine Umsatzsteuer ausweisen, anmelden und abführen müssen, wenn die (grundsätzlich) umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Jahr 2019 den Betrag von 22.000 Euro und in 2020 voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.