Ist der vermietete Parkplatz nur eine Nebenleistung zur gemieteten Wohnung?
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags
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Besonders in Großstädten ist die Parkplatznot groß. Daher verlangen Bauverordnungen der Gemeinden und Städte, dass beim Bau von Wohnungen auch für ausreichend Parkplätze für den ruhenden Verkehr gesorgt wird. Verständlich, dass der Vermieter möglichst beides – Wohnraum und Parkplatz – vermieten möchte. Auch für den Mieter ist es gut, wenn der Vermieter einer Wohnung auch einen Parkplatz in räumlicher Nähe zur Wohnung anbietet. Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellt sich hierbei die Frage: In welcher Beziehung stehen der Wohnungsmietvertrag und der Parkplatzmietvertrag? Ist es eine einheitliche Leistung, die umsatzsteuerlich einheitlich behandelt werden muss?