Gute Nachrichten für werdende Eltern

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags

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Eltern, die ihren Nachwuchs zu Hause betreuen und deshalb zeitweise keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder nur eine Teilzeitbeschäftigung von maximal 30 Wochenstunden ausüben, können Elterngeld beziehen. Es beträgt zwischen 65 % und 67 % des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat. Zusätzliche Einkünfte, das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld sowie Einkommensersatzleistungen, wie Kranken- oder Arbeitslosengeld werden auf das Elterngeld angerechnet und mindern dieses. Mindestens werden jedoch 300 Euro monatlich gezahlt.