Grundsteuerwerterklärung

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags

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In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten/müssen Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Maßgeblich für die Erklärung waren/sind die tatsächlichen Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Doch was, wenn sich nach dem 1. Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben? Die Lösung des Gesetzgebers: In bestimmten Fällen besteht die Pflicht, eine Anzeige beim Finanzamt abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen keine Anzeigepflicht besteht.