Gestaltungsmodell zur privaten Pkw-Nutzung passé
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags
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Ganz gleich ob Statussymbol oder unverzichtbares Beförderungsmittel: Die Fahrzeugkosten eines Firmenwagens sollen möglichst komplett als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Privatnutzung darf allerdings den Gewinn nicht mindern. Der Entnahmewert ist daher zu versteuern, am einfachsten mit der sogenannten 1-Prozent Methode. Unlängst hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH) einer in der Praxis beliebten Gestaltung einen Riegel vorgeschoben. Es geht dabei um die Deckelung der 1-Prozent-Methode zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines betrieblich genutzten Fahrzeugs auf die tatsächlichen Kosten (sogenannte Kostendeckelung). Die obersten Finanzrichter haben in ihren aktuellen Urteilen vom 17. Mai 2022 die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt. Sie sind der Auffassung, dass im Zuge der Kostendeckelung eine geleistete Leasingsonderzahlung bei der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs immer periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt werden muss. Diese Verteilung hat unabhängig von der Gewinnerermittlungsart zu erfolgen. Somit können sich nunmehr grundsätzlich keine steuerlichen Vorteile aus einer möglichst hohen Leasingsonderzahlung mit entsprechend geringeren Leasingraten ergeben.