Corona-Prämien bis 4.500 Euro nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei

Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.

Om Podcasten

Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf. Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue. Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.