Auflösung einer Gemeinschaftspraxis auch steuerlich relevant

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet…” – dieser Spruch trifft nicht nur auf Ehepaare zu, sondern auch auf (Zahn-)Ärzte und Therapeuten, die sich in der Rechtsform einer Personengesellschaft zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Sofern dabei keine Zahlungen vereinbart werden, ist das zunächst steuerneutral. Doch nicht jeder Zusammenschluss ist erfolgreich oder besteht ewig. Gesellschafter und deren Ansichten verändern sich, neue Kontakte werden geknüpft und eine Trennung lässt sich mitunter nicht vermeiden. Eine solche Trennung sollte aber sorgfältig vorbereitet und von einem Steuerberater und Rechtsanwalt begleitet werden. Ande-renfalls kann es zu steuerlichen Folgen kommen, die ver-meidbar wären, denn auch die Auflösung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann steuerneutral erfolgen.

Om Podcasten

Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf. Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue. Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.