Auflösung einer Gemeinschaftspraxis auch steuerlich relevant
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags
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„Drum prüfe, wer sich ewig bindet…” – dieser Spruch trifft nicht nur auf Ehepaare zu, sondern auch auf (Zahn-)Ärzte und Therapeuten, die sich in der Rechtsform einer Personengesellschaft zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Sofern dabei keine Zahlungen vereinbart werden, ist das zunächst steuerneutral. Doch nicht jeder Zusammenschluss ist erfolgreich oder besteht ewig. Gesellschafter und deren Ansichten verändern sich, neue Kontakte werden geknüpft und eine Trennung lässt sich mitunter nicht vermeiden. Eine solche Trennung sollte aber sorgfältig vorbereitet und von einem Steuerberater und Rechtsanwalt begleitet werden. Ande-renfalls kann es zu steuerlichen Folgen kommen, die ver-meidbar wären, denn auch die Auflösung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann steuerneutral erfolgen.