Arbeitgeber müssen Lohnabrechnung anpassen

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Ein Podcast von Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Freitags

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In vielen Unternehmen sind die Personalkosten eine der größten Aufwandspositionen. Dabei geht es nicht nur um die Bruttolöhne, sondern vor allem auch um die Lohnnebenkosten. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) werden dabei in der Regel jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen: Beim Arbeitnehmer als Abzug vom Brutto, beim Arbeitgeber on top auf den Bruttolohn. Hinzu kommen jedoch noch die Umlagen zur Sozialversicherung (Umlage U1 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft), die Insolvenzgeldumlage sowie die Beiträge zur Unfallversicherung. Diese Sozialbeiträge muss der Arbeitgeber alleine tragen.