Folge 26: Die Reform des Gesellschaftsrechts zum 1.1.2024 (MoPeG)

Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2024 das Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG umfassend reformiert. In dieser Folge schauen wir uns die für die Klausur relevantesten Regelungen an, insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger GbR (§ 705 BGB), die neue Haftungsstruktur der GbR (§§ 721 ff. BGB) und das neu eingeführte Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB). Der neue Gesetzestext ab 1.1.2024 für das BGB findet sich u.a. hier: https://www.buzer.de/1_MoPeG.htm Repetitorium: https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für Prüfungsrecht: http://www.rechtsanwalt-hofmann.net - für Jurastudierende kostenlose Erstberatung! Intro: Jörg Hofmann, https://www.joerg-hofmann.com https://open.spotify.com/artist/7mGFxzVs5CPMyf3Lalpvlc

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