„Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen“

Eine Impfpflicht im Gesundheitswesen sei rechtmäßig. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag und wies sämtliche Beschwerden gegen das sogenannte Infektionsschutzgesetz zurück. Dieses immerhin höchste deutsche Gericht unter seinem Präsidenten, dem ehemaligen CDU Bundestagsabgeordneten Harbarth, wischte sämtliche Beschwerden vor allem gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht vom Tisch. Es führte die scheinbar unantastbaren Aussagen der beiden tonangebenden Institute, dem Robert-Koch- und Paul-Ehrlich-Institut ins Feld, die nach Auffassung des Verfassungsgerichtes die wissenschaftlich korrekten Grundlagen liefern würden. Damit können wir den Grundrechtschutz in Deutschland vergessen. Zu diesem Ergebnis kommt der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski, der 57 Menschen vertritt, die sich vor dem Verfassungsgericht gegen die Einrichtung bezogene Impfpflicht wehren wollten, im Gespräch mit Holger Douglas. https://www.tichyseinblick.de

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